Diese Webseite enthält Informationen über strafrechtliche Möglichkeiten, wie sich Betroffene gegen Beschimpfung zur Wehr zu setzen können.
Wer jemanden in seiner Ehre angreift (in anderer Weise als durch üble Nachrede oder Verleumdung), der macht sich der Beschimpfung schuldig.
Zur Begriffsklärung und Abgrenzungen (üble Nachrede, Verleumdung)
News zum Strafrecht
News und aktuelle Informationen zum Schweizer Strafrecht finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG unter Strafrecht:
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